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Essverbot für Pfefferlendchen in Raucherlokal
as Oberlandesgericht Koblenz hat das Essverbot in Lokalen, in denen geraucht werden darf, bestätigt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 27. Januar (Aktenzeichen des Falles: 2 SsBs 120/09) hervor.
Eine Gastwirtin hatte Pfefferlendchen serviert. Diese Mahlzeit bestand aus drei kleinen Schweinsmedaillons, Prinzessbohnen und Kroketten. Weil die Wirtin eine Rauchergaststätte betreibt, wurde sie deshalb zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. Da der Wirtin zwei Verstöße gegen das Essverbot in Raucherlokalen nachgewiesen wurden, hatte das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gesamtstrafe von 350 Euro verhängt.
Auf die Revision der Verteidigung hin landete der Fall beim Oberlandesgericht Koblenz. Auch die dortige Richterin bestätigte das Essverbot. Nach ihrer Auffassung dürfen in Einraumlokalen unter 75 Quadratmetern nur "einfach zubereitete Speisen" als "untergeordnete Nebenleistung" angeboten werden. Pfefferlendchen seien aber eine "vollständige Mahlzeit", die "gewöhnlich als mittägliche oder abendliche Hauptmahlzeit eingenommen wird". Nach der Begründung des Gerichts seien die Getränke daher die Nebenleistung. Und derartige Leistungen dürfe man nur in der Verbotsgastronomie anbieten.